Vor Ort
Hausordnung
Regeln für Sicherheit, Einlass und Verhalten auf dem Gelände.
Veranstalter: Kulisse Ettlingen GmbH, Am Dickhäuterplatz 16, 76275 Ettlingen, Deutschland
Vertreten durch: Yannic Neumann
Kontakt: kontakt@public-viewing-ettlingen.de
Veranstaltung: WM Arena Ettlingen, Public Viewing zur FIFA WM 2026
Ort: Vorplatz Kulisse Kino, Am Dickhäuterplatz 16, 76275 Ettlingen
Zeitraum: 14. Juni 2026 bis 19. Juli 2026
Stand: 5. Mai 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Hausordnung gilt für das gesamte umzäunte Veranstaltungsgelände der WM Arena Ettlingen.
- Dazu gehören insbesondere:
- Eingangs- und Kontrollbereiche,
- Fankurve,
- Fan Empore,
- Bewirtungsbereich und Bar,
- Sanitäranlagen,
- Bühne,
- technische Bereiche,
- Flucht- und Rettungswege.
- Die Hausordnung gilt ab Betreten des Geländes bis zum endgültigen Verlassen.
- Mit dem Betreten des Geländes erkennst du diese Hausordnung als verbindlich an.
2. Hausrecht
- Das Hausrecht liegt beim Veranstalter Kulisse Ettlingen GmbH.
- Der Veranstalter übt das Hausrecht durch eigene Mitarbeiter, beauftragte Sicherheitskräfte und sonstiges Veranstaltungspersonal aus.
- Den Anweisungen des Veranstalters, der Sicherheitskräfte, der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungskräfte ist sofort Folge zu leisten.
- Personen, die die Sicherheit, den Ablauf der Veranstaltung oder andere Gäste gefährden oder stören, können abgewiesen oder vom Gelände verwiesen werden.
- Bei Verstößen kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Einlass und Zugang
- Der Einlass beginnt grundsätzlich um 19:00 Uhr. Beim Spiel Deutschland gegen Curaçao am 14. Juni 2026 beginnt der Einlass um 16:00 Uhr.
- Für den Einlass ist ein gültiges Ticket mit QR-Code erforderlich.
- Bei Spielen ohne deutsche Beteiligung kann freier Eintritt gelten, sofern der Veranstalter dies für das jeweilige Spiel bekanntgibt.
- Bei jedem Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.
- Die Sicherheitskontrolle kann insbesondere umfassen:
- Sichtkontrolle von Taschen,
- Kontrolle mitgeführter Gegenstände,
- Abtasten der Kleidung, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist,
- Alterskontrolle bei jugendschutzrelevanten Sachverhalten.
- Wer die Sicherheitskontrolle verweigert, erhält keinen Einlass.
- Wenn das Gelände aus Sicherheits- oder Organisationsgründen geschlossen wird, besteht kein Anspruch auf Einlass oder Wiedereinlass.
- Beim Verlassen des Geländes besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
4. Nicht erlaubt sind
Aus Sicherheitsgründen dürfen folgende Gegenstände nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:
- Glasflaschen und Glasgegenstände jeder Art.
- Eigene Speisen und Getränke. Ausgenommen sind:
- Babynahrung,
- ärztlich verordnete Lebensmittel,
- notwendige Medikamente.
- Pyrotechnik jeder Art, insbesondere:
- Bengalos,
- Böller,
- Wunderkerzen,
- Rauchfackeln,
- Rauchtöpfe,
- Feuerwerkskörper.
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, insbesondere:
- Messer,
- Schlagstöcke,
- Reizgas,
- Pfefferspray,
- Werkzeuge, die als Waffe genutzt werden können.
- Drogen und illegale Substanzen.
- Cannabis-Konsum auf dem Veranstaltungsgelände.
- Stockfahnen mit mehr als 1 m Stocklänge.
- Fahnenstangen aus Hartholz oder Metall.
- Großkamera-Equipment, insbesondere:
- professionelle Videokameras,
- große Teleobjektive,
- Stative,
- Rig-Systeme.
- Drohnen.
- Selfie-Sticks mit mehr als 1 m Länge.
- Sperrgepäck, insbesondere:
- Rucksäcke mit mehr als 30 Liter Volumen,
- Koffer,
- große Reisetaschen.
- Laserpointer, Megafone, Druckluftfanfaren und vergleichbare Gegenstände, wenn sie andere Gäste stören oder gefährden können.
- Gegenstände, die nach Einschätzung der Sicherheitskräfte gefährlich, störend oder für das Gelände ungeeignet sind.
Verbotene Gegenstände müssen vor dem Einlass abgegeben, entfernt oder entsorgt werden. Eine Aufbewahrung durch den Veranstalter ist nicht geschuldet.
5. Erlaubt sind
- Kleine Rucksäcke und Handtaschen.
- Trikots, Schals und übliche Fanartikel.
- Stofffahnen und Stockfahnen mit maximal 1 m Stocklänge, wenn der Stock aus Kunststoff oder Pappe besteht.
- Private Mobiltelefone und kleine Kameras für Erinnerungsaufnahmen.
- Medizinisch notwendige Gegenstände nach Kontrolle durch das Sicherheitspersonal.
6. Jugendschutz
- Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände strikt.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder wirksam erziehungsbeauftragten Person betreten und sich dort aufhalten.
- Ohne personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Begleitung gilt:
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich bis 23:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Der Veranstalter kann Altersnachweise verlangen.
- Alkohol wird nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeschenkt:
- kein Bier, Wein oder Sekt an Personen unter 16 Jahren,
- keine Spirituosen, spirituosenhaltigen Mischgetränke oder Alkopops an Personen unter 18 Jahren.
- Es ist verboten, Alkohol an Personen weiterzugeben, die ihn nicht selbst kaufen dürften.
- Tabakwaren, E-Zigaretten, Vapes und nikotinhaltige oder vergleichbare Produkte dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden.
- Die Hinweisschilder zum Jugendschutz an der Bar und am Gelände sind verbindlich.
7. Rauchen, E-Zigaretten und Dampfprodukte
- Rauchen ist nur in ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Das gilt auch für:
- E-Zigaretten,
- Vapes,
- E-Shishas,
- Tabakerhitzer,
- Wasserpfeifen,
- ähnliche Dampfprodukte.
- In Sitzbereichen, Stehbereichen mit dichter Personenansammlung, Warteschlangen, Sanitäranlagen, Fluchtwegen und technischen Bereichen ist Rauchen und Dampfen verboten.
- Auf der Fan Empore gilt vollständiges Rauchverbot.
- Offenes Feuer ist verboten.
- Raucherbereiche dürfen nur genutzt werden, solange dadurch keine Fluchtwege blockiert und keine anderen Gäste gefährdet werden.
8. Hunde
- Kleine Hunde sind erlaubt, wenn sie an kurzer Leine geführt werden.
- Die Leine darf maximal 1,5 m lang sein.
- Hunde müssen jederzeit kontrollierbar sein.
- Kampfhunde, Listenhunde und gefährliche Hunde nach den baden-württembergischen Vorschriften müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geführt werden. Dazu gehört insbesondere die Maulkorbpflicht, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Aggressive, verängstigte, stark bellende oder nicht kontrollierbare Hunde können vom Gelände verwiesen werden.
- Der Halter haftet für Schäden, Verletzungen und Verschmutzungen durch den Hund.
- Hundekot ist sofort zu entfernen.
- Bei hoher Auslastung, Gefahr für den Hund oder Gefahr für andere Gäste kann der Einlass mit Hund verweigert werden.
9. Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste
- Private Foto- und Videoaufnahmen für eigene Erinnerungszwecke sind erlaubt.
- Andere Gäste dürfen dadurch nicht gestört, bedrängt oder gegen ihren Willen gezielt aufgenommen werden.
- Nicht erlaubt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters sind:
- gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen,
- Presseaufnahmen ohne Akkreditierung,
- Live-Streaming,
- dauerhafte Videoübertragungen,
- Drohnenaufnahmen,
- Aufnahmen mit professionellem Großkamera-Equipment.
- Veröffentlichungen durch Gäste müssen die Rechte anderer Personen beachten.
10. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
- Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder durch beauftragte Personen stattfinden.
- Die Aufnahmen können insbesondere genutzt werden für:
- Website,
- Social Media,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Sponsorenkommunikation,
- Dokumentation der Veranstaltung.
- Mit Betreten des Geländes nimmst du zur Kenntnis, dass du auf Übersichts-, Stimmungs- und Mengenaufnahmen als Teil der Veranstaltung erscheinen kannst.
- Für hervorgehobene Einzelaufnahmen oder Interviews wird, soweit erforderlich, eine gesonderte Zustimmung eingeholt.
- Wenn du nicht gezielt aufgenommen werden möchtest, kannst du dich an das Foto- oder Veranstaltungsteam wenden.
- Widersprüche oder Auskunftsanfragen können an kontakt@public-viewing-ettlingen.de gerichtet werden.
- Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung der Website.
11. Verhalten auf dem Gelände
- Verhalte dich respektvoll gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitern, Sicherheitskräften und Einsatzkräften.
- Nicht erlaubt sind:
- rassistische Inhalte,
- sexistische Inhalte,
- diskriminierende Inhalte,
- gewaltverherrlichende Inhalte,
- verfassungsfeindliche Inhalte,
- politisch-extreme Inhalte,
- strafbare Symbole,
- beleidigende oder provozierende Banner,
- beleidigende oder provozierende Gesänge.
- Beleidigungen, Bedrohungen, Provokationen, körperliche Angriffe und sonstige Störungen führen zum Verweis vom Gelände.
- Das Werfen von Gegenständen oder Getränken ist verboten.
- Das Besteigen von Absperrungen, Zäunen, Tischen, Bänken, Technikflächen oder Bühnenbereichen ist verboten.
- Technische Einrichtungen dürfen nicht berührt oder verändert werden.
- Stark alkoholisierte oder erkennbar berauschte Personen können abgewiesen oder vom Gelände verwiesen werden.
- Das Verteilen von Flyern, Werbematerial, politischen Materialien oder sonstigen Drucksachen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
12. Versammlungen und politische Aktionen
- Das Veranstaltungsgelände dient ausschließlich der Durchführung des Public Viewings.
- Kundgebungen, Aufzüge, politische Aktionen, nicht angemeldete Versammlungen oder vergleichbare Aktionen sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.
- Gesetzliche Rechte außerhalb des Veranstaltungsgeländes bleiben unberührt.
- Maßnahmen nach dieser Hausordnung erfolgen zur Sicherung des Veranstaltungszwecks, der Sicherheit und des störungsfreien Ablaufs.
13. Sicherheit, Fluchtwege und Räumung
- Sicherheitskräfte und Veranstaltungspersonal sind berechtigt, Anweisungen zur Gefahrenabwehr, Besucherlenkung und Räumung zu erteilen.
- Notausgänge, Fluchtwege, Rettungswege, Zufahrten und technische Bereiche müssen jederzeit frei bleiben.
- Absperrungen dürfen nicht verschoben, geöffnet, überstiegen oder entfernt werden.
- Bei einer Räumungsanordnung musst du das Gelände sofort und ruhig über die ausgeschilderten Wege verlassen.
- Lautsprecherdurchsagen und Anweisungen der Einsatzkräfte haben Vorrang vor allen anderen Informationen.
- Bei Unwetter, Sturm, Gewitter, technischer Störung oder sonstiger Gefahr kann die Veranstaltung unterbrochen, abgebrochen oder geräumt werden.
- Es besteht kein Anspruch darauf, bei Sicherheitsmaßnahmen an einem bestimmten Platz zu bleiben.
14. Kinder und Aufsicht
- Eltern, personensorgeberechtigte Personen und erziehungsbeauftragte Personen müssen Kinder und Jugendliche jederzeit angemessen beaufsichtigen.
- Kinder dürfen nicht auf Absperrungen, Tische, Bänke, Technikflächen oder Bühnenbereiche klettern.
- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in dichten Personenansammlungen, an Fluchtwegen oder in technischen Bereichen stehen.
- Eltern und aufsichtspflichtige Personen haften nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 832 BGB.
15. Haftung des Veranstalters
- Für die Haftung des Veranstalters gelten die AGB, insbesondere AGB §12.
- Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Im Übrigen ist die Haftung auf die gesetzlich zulässigen Fälle beschränkt.
- Die Teilnahme an einer Open-Air-Veranstaltung erfolgt wetter- und veranstaltungstypisch auf eigenes Risiko.
- Bei sicherheitsbedingter Unterbrechung, Räumung oder Beendigung gelten die Regelungen der AGB.
16. Eigene Sachen und Fundbüro
- Mitgebrachte Gegenstände bringst du auf eigene Gefahr mit.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
- Wertgegenstände solltest du nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Fundsachen können während des Spiels an der Bar abgegeben oder abgeholt werden.
- Fundbüro nach Veranstaltungsende: Kontakt über kontakt@public-viewing-ettlingen.de.
17. Notfälle und Erste Hilfe
- Bei medizinischen Notfällen wende dich sofort an Sicherheitskräfte, Barpersonal oder andere Mitarbeiter.
- Erste-Hilfe-Punkt und zuständiges Personal werden vor Ort ausgeschildert.
- Sanitäter sind vor Ort.
- Der Standort eines Defibrillators wird vor Ort ausgeschildert, soweit verfügbar.
- Bei akuter Gefahr gilt: Notruf 112.
- Folge im Notfall den Lautsprecherdurchsagen und den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Blockiere keine Rettungswege und keine Einsatzkräfte.
18. Verstöße gegen die Hausordnung
- Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Veranstalter insbesondere:
- den Einlass verweigern,
- verbotene Gegenstände zurückweisen,
- Personen vom Gelände verweisen,
- ein Hausverbot aussprechen,
- strafbare Handlungen anzeigen,
- Polizei oder Ordnungsbehörden hinzuziehen.
- Ein Verweis vom Gelände erfolgt ohne Erstattung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei strafbaren Handlungen erfolgt Anzeige.
- Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
19. Schlussbestimmungen
- Diese Hausordnung gilt ab Aushang am Veranstaltungsgelände.
- Zusätzlich kann sie auf der Website unter
/hausordnungveröffentlicht werden. - Der Veranstalter kann diese Hausordnung ändern, wenn dies aus rechtlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist.
- Die jeweils ausgehängte Fassung ist maßgeblich.
- Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.