Allgemeine Geschäftsbedingungen
Online-Vorverkauf von Tickets inklusive Getränken.
Stand: 5. Mai 2026
Veranstalter: Kulisse Ettlingen GmbH, Am Dickhäuterplatz 16, 76275 Ettlingen
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Online-Erwerb von Tickets inklusive Getränken für Public-Viewing-Veranstaltungen der WM Arena Ettlingen auf dem Vorplatz der Kulisse Kino, Am Dickhäuterplatz 16, 76275 Ettlingen.
- Vertragspartner des Käufers ist:
Kulisse Ettlingen GmbH
Am Dickhäuterplatz 16
76275 Ettlingen
Deutschland
vertreten durch Yannic Neumann
Amtsgericht Mannheim, HRB 753516
USt-ID: DE456057164
Telefon: +49 7243 330633
E-Mail: kontakt@public-viewing-ettlingen.de
- „Käufer“ im Sinne dieser AGB ist die Person, die über die Website ein Ticket erwirbt. „Ticketinhaber“ ist die Person, die ein gültiges Ticket oder einen gültigen QR-Code beim Einlass oder bei der Einlösung eines Bons vorlegt.
- Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Für redaktionelle Inhalte auf der Website ist Yannic Neumann, Am Dickhäuterplatz 16, 76275 Ettlingen, verantwortlich.
§2 Vertragsschluss
- Der Online-Bestellprozess läuft wie folgt ab:
- Auswahl des Spiels,
- Auswahl des Bereichs oder Ticket-Typs,
- Eingabe der erforderlichen Käuferdaten,
- Auswahl der Zahlungsart,
- Prüfung der Bestelldaten,
- verbindliche Bestellung durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertig eindeutigen Formulierung,
- Zahlungsbestätigung und Bestätigungsmail.
- Die Darstellung der Spiele, Bereiche und Tickets auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung abzugeben.
- Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Tickets ab.
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter den Zahlungseingang oder die erfolgreiche Zahlungsautorisierung bestätigt und dem Käufer eine Bestätigungsmail mit Eintritts-QR-Code und, soweit im Ticket enthalten, digitalen Getränkebons übersendet.
- Bei Zahlungsarten mit verzögerter Zahlungsbestätigung, insbesondere SEPA-Lastschrift oder vergleichbaren Verfahren, kann die Auslieferung der Tickets bis zur erfolgreichen Zahlungsbestätigung zurückgestellt werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die im Bestellprozess angegebenen Daten, insbesondere E-Mail-Adresse, Spiel, Bereich und Ticketanzahl, vor Abgabe der Bestellung zu prüfen. Fehlerhafte Angaben des Käufers begründen keinen Erstattungsanspruch, soweit der Veranstalter den Fehler nicht zu vertreten hat.
§3 Leistungsbeschreibung
- Gegenstand des Vertrags ist der Erwerb eines Tickets inklusive Getränken für ein bestimmtes Spiel der FIFA WM 2026, das in der WM Arena Ettlingen übertragen wird.
- Das Ticket inklusive Getränken berechtigt nach Maßgabe dieser AGB zum Einlass zur gebuchten Veranstaltung sowie zur Einlösung der im Ticket enthaltenen Getränkebons während des Veranstaltungszeitraums.
- Es werden insbesondere folgende Ticket-Typen angeboten:
Fankurve Erwachsene
Ticketpreis 10,00 €, einschließlich 2 Getränkebons.
Fankurve Kinder 4 bis 11 Jahre
Ticketpreis 5,00 €, einschließlich 1 Getränkebon.
Kinder unter 4 Jahren
Eintritt frei, kein eigener Getränkebon, soweit im Checkout nichts Abweichendes ausgewiesen wird.
Fan Empore
Gruppenpaket für bis zu 30 Personen zum Preis von 500,00 €, einschließlich 50 Getränkebons. Pro Spiel ist maximal eine Empore-Buchung möglich.
- In der Fankurve besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Sitzplätze werden in der Fankurve nicht garantiert. Der Aufenthalt erfolgt im jeweils ausgewiesenen Bereich nach Maßgabe der örtlichen Kapazität, Sicherheitsvorgaben und Hausordnung.
- Sitzplätze oder reservierte Aufenthaltsflächen bestehen nur im Bereich Fan Empore, soweit dies im Checkout ausdrücklich ausgewiesen ist.
- Die Veranstaltung ist keine offizielle Veranstaltung der FIFA, des DFB oder eines sonstigen Fußballverbands. Der Veranstalter ist nicht offizieller Partner, Sponsor oder Lizenznehmer der FIFA, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert angegeben wird.
- Die konkrete Auswahl der übertragenen Spiele ergibt sich aus der Website und dem jeweiligen Checkout. Der allgemeine Veranstaltungszeitraum ist nach Angaben des Veranstalters der 14. Juni 2026 bis 19. Juli 2026. Maßgeblich ist jeweils das im Ticket bezeichnete Spiel.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle im Checkout angegebenen Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Ticketpreis ist mit Vertragsschluss vollständig im Voraus zu bezahlen. Eine Zahlung vor Ort für bereits online gebuchte Tickets inklusive Getränken ist nicht vorgesehen.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., Irland. Es gelten ergänzend die Nutzungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, soweit diese in das Zahlungsmodell einbezogen werden.
- Je nach technischer Verfügbarkeit können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden: Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Klarna, SEPA-Lastschrift, Revolut Pay, iDEAL/Wero oder weitere im Checkout angezeigte Zahlungsarten. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit einer bestimmten Zahlungsart.
- Der Veranstalter kann einzelne Zahlungsarten für bestimmte Bestellungen ausschließen, wenn dies aus technischen, rechtlichen oder risikobezogenen Gründen erforderlich ist.
- Der Käufer erhält die Tickets und Bons erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung. Bei Rücklastschriften, fehlgeschlagenen Zahlungen oder Zahlungsstörungen ist der Veranstalter berechtigt, Tickets und Bons zu sperren.
§5 Lieferung der Tickets
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail an die vom Käufer im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse.
- Eine postalische Zustellung findet nicht statt.
- Der Käufer erhält nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung einen Eintritts-QR-Code sowie, soweit im Ticket enthalten, digitale Getränkebons als QR-Codes oder vergleichbare digitale Vouchers.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Zustellung der E-Mail zu prüfen, einschließlich Spam- oder Junk-Ordner. Bleibt die E-Mail aus, hat der Käufer den Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn unter kontakt@public-viewing-ettlingen.de zu kontaktieren.
- Der Veranstalter haftet nicht für Nichtzustellung oder verspätete Zustellung, soweit diese auf fehlerhafte Angaben des Käufers, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters oder vom Käufer verwendete Spam-/Filterregeln zurückzuführen ist.
- Der Veranstalter kann Tickets und Bons nach Prüfung erneut versenden, wenn der Käufer seine Berechtigung plausibel nachweist.
§6 Widerrufsbelehrung und Ausschluss des Widerrufsrechts
- Für den Erwerb der Tickets inklusive Getränken besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Der Vertrag betrifft Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sowie die Lieferung von Speisen und Getränken im Zusammenhang mit einer Veranstaltung, bei der für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder ein spezifischer Zeitraum vorgesehen ist.
- Das Widerrufsrecht ist daher gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
- Der Käufer kann die Bestellung nach Vertragsschluss nicht durch Widerruf rückgängig machen. Die Regelungen zu Stornierung, Weitergabe, Spielausfall und Erstattung bleiben unberührt.
§7 Stornierung, Umbuchung und Weitergabe
- Eine Stornierung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
- Eine Umbuchung auf ein anderes Spiel, einen anderen Bereich oder einen anderen Ticket-Typ ist nur möglich, wenn der Veranstalter dies freiwillig anbietet. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
- Die Tickets sind nicht personalisiert und dürfen privat weitergegeben werden.
- Der Käufer ist für die sichere Weitergabe verantwortlich. Werden Eintritts-QR-Codes oder Bon-QR-Codes mehrfach weitergegeben, kopiert oder veröffentlicht, zählt jeweils der zuerst erfolgreich gescannte QR-Code. Spätere Vorlagen desselben QR-Codes sind ungültig.
- Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen Käufer und Dritten über weitergegebene Tickets oder Bons zu klären.
- Eine gewerbliche Weiterveräußerung, automatisierte Weitergabe oder öffentliche Weiterveräußerung in großem Umfang ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
§8 Spielabsage, Veranstaltungsausfall und höhere Gewalt
- Überträgt der Veranstalter das im Ticket bezeichnete Spiel ersatzlos nicht, erhält der Käufer den für dieses Ticket bezahlten Betrag erstattet.
- Ein ersatzloser Ausfall liegt insbesondere vor, wenn die öffentliche Übertragung des gebuchten Spiels wegen Unwetter, behördlicher Anordnung, Ausfall der Übertragungstechnik ohne zumutbare Ersatzlösung, fehlender Übertragbarkeit des Signals, Absage des Spiels durch die zuständige Organisation oder aus vergleichbaren Gründen nicht stattfindet.
- Wird ein Spiel durch die zuständige Organisation verlegt und bietet der Veranstalter eine Übertragung zum Ersatztermin an, gilt das Ticket für den Ersatztermin, soweit der Veranstalter dies dem Käufer mitteilt. Findet keine Ersatzübertragung statt, gilt Absatz 1.
- Kurzzeitige Unterbrechungen, wetterbedingte Komfortbeeinträchtigungen, Sichtbehinderungen, Lautstärkeschwankungen oder technische Störungen von nur unerheblicher Dauer begründen keinen Erstattungsanspruch.
- Wird eine Übertragung begonnen und im Wesentlichen durchgeführt, besteht kein Anspruch auf vollständige Erstattung, soweit der Abbruch oder die Beeinträchtigung nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Hotel-, Park-, Verpflegungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften und der Haftungsregelung in §12.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Vorgaben, wegen Unwetter, bei Gefahr für Leib oder Leben oder aus sonstigen zwingenden Gründen zu unterbrechen, abzubrechen oder nicht zu beginnen.
§9 Hausrecht
- Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die gesonderte Hausordnung des Veranstalters. Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsbedingungen.
- Der Veranstalter und das von ihm eingesetzte Personal üben das Hausrecht aus.
- Der Zutritt kann verweigert oder der Ticketinhaber vom Gelände verwiesen werden, wenn ein Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung, Jugendschutzvorschriften, Sicherheitsvorgaben oder Anweisungen des Personals vorliegt.
- Ein Verweis vom Gelände wegen schuldhaften Verhaltens des Ticketinhabers begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder nicht eingelöster Bons.
- Der Veranstalter kann Taschenkontrollen und sonstige zumutbare Sicherheitskontrollen durchführen. Verweigert der Ticketinhaber eine erforderliche Kontrolle, kann der Einlass verweigert werden.
§10 Einlass und Ticketkontrolle
- Der Einlass beginnt grundsätzlich um 19:00 Uhr. Beim Spiel Deutschland gegen Curaçao am 14. Juni 2026 beginnt der Einlass um 16:00 Uhr.
- Der Einlass erfolgt durch Scan des Eintritts-QR-Codes.
- Jeder Eintritts-QR-Code berechtigt nur zum einmaligen Einlass. Nach erfolgreichem Scan ist der QR-Code entwertet.
- Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Der Veranstalter kann im Einzelfall eine Ausnahme zulassen.
- Verspätetes Erscheinen des Käufers oder Ticketinhabers begründet keinen Erstattungsanspruch.
- Bei Kinder-Tickets kann der Veranstalter einen Altersnachweis verlangen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Veranstalter die Nachzahlung zum regulären Ticketpreis verlangen oder den Einlass verweigern.
- Minderjährige erhalten Zutritt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Hausordnung. Erziehungsberechtigte oder aufsichtspflichtige Begleitpersonen bleiben für Minderjährige verantwortlich.
§11 Getränkebons
- Mit dem Ticketkauf bezahlt der Käufer den im Ticket ausgewiesenen Preis inklusive der enthaltenen Getränkebons verbindlich vorab.
- Die im Ticket enthaltenen Getränkebons werden digital als QR-Codes oder vergleichbare Vouchers bereitgestellt.
- Die Bons berechtigen zur Einlösung gegen die im Veranstaltungsangebot ausgewiesenen Getränke. Die konkrete Auswahl, Füllmenge, Pfandregelung und etwaige Ausschlüsse einzelner Getränke ergeben sich aus dem Checkout, der Getränkekarte oder den Hinweisen vor Ort.
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Getränk, eine bestimmte Marke oder eine bestimmte Gebindeform besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Ticket oder im Checkout zugesagt wurde.
- Bons sind während des Veranstaltungszeitraums vom 14. Juni 2026 bis 19. Juli 2026 und nur im Rahmen der WM Arena Ettlingen einlösbar.
- Bons können zwischen den angebotenen Spieltagen innerhalb des Veranstaltungszeitraums übertragen und eingelöst werden, soweit sie noch nicht verwendet wurden.
- Nach Ablauf des Veranstaltungszeitraums verlieren nicht eingelöste Bons ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung, Auszahlung von Restwerten oder Erstattung nicht eingelöster Bons findet nicht statt, soweit nicht in §8 ausdrücklich etwas anderes geregelt ist oder zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.
- Jeder Bon ist nur einmal einlösbar. Mit erfolgreichem Scan wird der Bon entwertet.
- Für verlorene, veröffentlichte, kopierte oder unbefugt weitergegebene Bons haftet der Käufer, soweit der Verlust oder Missbrauch aus seiner Sphäre stammt.
- Die Bons sind keine frei einsetzbaren Zahlungsmittel und kein Anspruch auf Barauszahlung. Sie dienen ausschließlich der Einlösung im Rahmen der gebuchten Veranstaltungsreihe.
- Umsatzsteuerliche Einordnung: Die im Ticket enthaltenen Getränkebons werden als Bestandteil des gebuchten Tickets inklusive Getränken behandelt. Die im Checkout angegebenen Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese steuerliche Einordnung ändert die vertraglichen Rechte des Käufers nach diesen AGB nicht.
§12 Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter nur, wenn der Schaden vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für wetterbedingte Beeinträchtigungen, übliche veranstaltungstypische Sicht- oder Geräuschbeeinträchtigungen oder das Verhalten anderer Besucher, soweit der Veranstalter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister des Veranstalters.
§13 Foto- und Videoaufnahmen vor Ort
- Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung, zur Öffentlichkeitsarbeit, für Social Media, Pressearbeit und Sponsorenkommunikation erstellt werden.
- Der Veranstalter wird bei Aufnahmen die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Datenschutzrecht und Kunsturheberrecht, beachten. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung, Aufnahmen von Menschenansammlungen sowie Aufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, können im gesetzlich zulässigen Rahmen verwendet werden.
- Für hervorgehobene Einzelporträts, Interviews, werbliche Sponsoringshots oder Aufnahmen von Kindern wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Hinweisen vor Ort.
§14 Datenschutz
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers zur Durchführung des Ticketkaufs, zur Zahlungsabwicklung, zur Ticketzustellung, zur Einlasskontrolle, zur Bon-Einlösung, zur Kundenkommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
- Zur Zahlungsabwicklung wird Stripe Payments Europe Ltd. eingesetzt. Je nach ausgewählter Zahlungsart können weitere Zahlungsdienste beteiligt sein.
- Der Versand der Bestätigungsmails und Tickets erfolgt über den vom Veranstalter eingesetzten Mail-Versand über eigenen SMTP-Server.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Empfängern, Speicherdauer, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website public-viewing-ettlingen.de.
§15 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
- Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung steht seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr zur Verfügung. Ein Verfahren über diese Plattform ist nicht möglich.
- Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
§16 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.
- Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Stand dieser AGB: 5. Mai 2026.